Honorargestaltung
Eine aktive Auseinandersetzung mit der Honorargestaltung ist Pflicht für zukunftsorientierte Kanzleien. Die Preisgestaltung (Produkt, Place, Promotion, Price) gehört zu den wichtigsten Strategie- und Marketingentscheidungen eines Unternehmens.
Qualität ist Voraussetzung. Fachlich gute Arbeit ist heute einfach nicht mehr genug. Sie ist nur die notwendige Eintrittskarte um überhaupt mitzuspielen.
Serviceorientierung im Sinne von eindeutiger Ausrichtung der Dienstleistung auf die Wünsche der Mandanten ist notwendige Voraussetzung richtiger Honorargestaltung. Den Preis für eine Leistung im Vorhinein zu nennen, zeugt von Professionalität und vermittelt die Botschaft, der Steuerberater macht das nicht zum ersten Mal und er weiss von was er redet.
Aktive Beratung, fachliche Kompetenz, langjährige Mitarbeiter, permanent aktuelle Fortbildung durch Chef und Mitarbeiter sind Qualitätsvoraussetzung. Nur durch den Einsatz modernster EDV ist effiziente Arbeit, optimale Kontrolle und die Möglichkeit für rasche Entscheidungen gegeben.
Aufgabe des Steuerberaters ist es, dem Mandanten das Gefühl der Zufriedenheit, das Gefühl von Erlebtem zu Erwartetem zu vermitteln. Es ist schwierig genug, die Erwartungen des Mandanten zu erfüllen, wenn man sie kennt, es ist so gut wie unmöglich, wenn man sie gar nicht kennt.
Der Mandant erwartet Ergebnisse und er will über seinen Nutzen der Steuerberaterleistung informiert sein, er muss davon unterrichtet sein, was er mit der Dienstleistung des Steuerberaters anfangen kann. Dabei muss der Steuerberater laufend daran arbeiten, die Erwartungen des Mandanten zu übertreffen.
Aktivitäten existieren nur innerhalb der Steuerkanzlei und sind häufig für den Mandanten gar nicht sichtbar oder erkennbar. Ergebnisse hingegen existieren ausserhalb der Kanzlei und werden vom Mandanten wahrgenommen und bewertet.
Dem Mandanten geht es zu Recht um Nutzen, Erfolg, Output, Wert und Return of Investment.
Der Steuerberater ist Know-how-Träger. Er verkauft Know-how. Von hunderten möglichen Griffen wählt er einen aus. Er ist ein Geigenvirtuose. Es gibt hunderte verschiedene Töne. Der Virtuose trifft stets den richtigen. Leistung bei der es vornehmlich um das Bereitstellen von Know-how geht, ist deshalb so zu verrechnen, wie es dieser Leistung entspricht, nicht nach Zeit, sondern nach Nutzen.
Eine Verrechnung nach Zeit ist für eine Vielzahl von Tätigkeiten schlichtweg nicht passend, sie führt unweigerlich zu einem Interessenkonflikt zwischen den Bedürfnissen des Mandanten und dem Anliegen des Steuerberaters. Der Mandant möchte korrekte und effiziente Arbeit, gute Ideen, sowie aktive Beratung.
Grundsätzlich will der Mandant die Kontrolle behalten, wofür er sein Geld ausgibt. Deshalb ist eine Honorarfestlegung und Honorarvereinbarung im Vorhinein von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Erfahrung zeigt, dass Mandanten bereit sind, ein zusätzliches Honorar zu akzeptieren, wenn sie als Gegenleistung dafür Sicherheit haben, dass für eine bestimmte Leistung das im Vorhinein vereinbarte Honorar keinesfalls überschritten wird, so wie Kunden der Bank oft bereit sind, eine Prämie dafür zu bezahlen, dass sie mit einem fixen Zinssatz rechnen können.
Als idealer Lösungsweg hat sich das Bündeln von Dienstleistungen zu Dienstleistungspa-
keten mit unterschiedlichen Preisen pro Paket herausgestellt.
Mit den nachfolgenden Erläuterungen soll ein Überblick über Abrechnungsmodus und Abrechnungsgrundlage der Steuerberatergebührenverordnung im Allgemeinen und über den Abrechnungsmodus in umserem Büro im Besonderen gegeben werden.
Dieser Überblick ersetzt jedoch nicht das Einzelgespräch bzw. die individuelle Honorarvereinbarung. Die Steuerberatergebührenverordnung legt zwar Wert und Gebühr fest, die Gebührenabrechnung hängt jedoch erheblich auch von den Wünschen des Mandanten über Aussagekraft der Beratung, Vorarbeiten durch den Mandanten, Umfang der notwendigen übertragenen Arbeiten ab, das heißt, ein höherer Jahresumsatz erfordert Mehrarbeit (Wertrahmen) bzw. grösseren Arbeitsaufwand, gestaffelt nach unterschiedlichem Dienstleistungsangebot (Gebührenrahmen).
Grundlage für die Honorarvereinbarung bildet die Steuerberatergebührenverordnung. Die wertabhängige Honorierung richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes.
Die unterschiedlichen Arbeiten werden umfassend nach Wert und Gebührenrahmen in den Tabellen A - E der Steuerberatergebührenverordnung festgelegt. Alle Abrechnungen zuzüglich gesetzlicher MWSt. Diese Tabellen sind unter Steuerberatergebührenverordnung aufgeführt.
Abrechnungsbeispiele wie unser Büro abrechnet, sind im Navigationspunkt Steuer-beratergebührenVO dargestellt.
- Tabelle A Steuererklärungen - Beratungstabelle
- Tabelle B Abschlussarbeiten
- Tabelle C Buchführungsarbeiten
- Tabelle D Buchführung/Abschluss Land- u Forstwirtschaft
- Tabelle E Rechtsbehelf
Tabelle A regelt die Gebührenabrechnung von Steuererklärungen.
Maßgeblich für Einkommensteuererklärung- Mantelbogen, Körperschaftsteuererklärung, gesonderte Gewinnfeststellung, Gewerbesteuer ist der Gewinn bzw. das Einkommen.
Zusätzlich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb und selbständiger Tätigkeit bilden der Gewinn bzw. der Überschuss der Einkünfte oder Überschuss der Werbungskosten über die Einkünfte die Grundlage für den Wertrahmen. Entsprechend dem Umfang der Arbeiten ergibt sich ein Gebührenrahmen von 1/10 - 6/10 der Gebührentabelle.
Je höher der Gewinn, umso höher ist die Wertbemessungsgrundlage. Bei Negativeinkünften werden Mindestwerte 6000 bzw. 12500 bei der Körperschaftsteuererklärung zur Berechnung herangezogen.
Für die Umsatzsteuererklärung ist der Jahresumsatz, hieraus 10 % , die Wertbemessungsgrundlage, der Gebührenrahmen entsprechend dem Aufwand 1/10 - 6/10.
Bei den Lohneinkünften sind Bruttolohn minus Werbungskosten die Wertgrundlage, bei den Zins- und Kapitaleinkünften, Vermietung und Verpachtung und den sonstigen Einkünften (z. B. Renten) bilden die Einnahmen bzw. die höheren Werbungskosten die Grundlage der Wertbemessung. Entsprechend dem hierzu anfallenden Aufwand wird der Gebührenrahmen 1/10 - 6/10 angewendet.
| Überwiegend werden in unserem Büro die Arbeiten der Tabelle A mit 2/10 abgerechnet und nur bei sehr aufwendigen Arbeiten bzw. umfangreichen Erläuterungen werden die Arbeiten mit 3/10 berechnet, die Umsatzsteuerjahreserklärung wird mit 3/10 abgerechnet. Nach § 16 der StBGebV werden für Auslagen je einzeln abgerechneter Position 15 % der ermittelten Gebühr, maximal 20,-- je Angelegenheit für Verwaltungs- und Organisationsarbeiten verrechnet. Für die Steuerermittlungsberechnung und die Datenspeicherung/Sicherung werden zusätzlich einmalig 30.berechnet. Das Prüfen der Steuerbescheide, eine wesentliche Tätigkeit nach der Erstellung von Steuererklärungen, wird mit 46,-- je angefangener ½ Stunde berechnet. |
Tabelle B wird für die Abrechnung eines Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung - Einnahmen-Überschussrechnung angewandt. Ein Mittelwert aus Jahresumsatz und Bilanzsumme bilden den Gegenstandswert, Gebührenwert 10/10 - 30/10 entsprechend dem Umfang der Arbeiten.
Bei der Einnahmen-Überschussrechnung bilden den Gegenstandwert die Einnahmen, falls die Ausgaben höher als die Einnahmen, die Ausgaben, die Bemessungsgrundlage für die Werttabelle, Gebührenrahmen 10/10 - 20/10 der Tabelle B, entsprechend dem Umfang der Arbeiten.
Der Bilanzbericht, die Erläuterung des Jahresabschlusses erfolgt die Gebührenabrechnung nach Gegenstandswert, Gebührenwert 3/10 - 10/10 entsprechend dem Arbeitsaufwand.
Die Anlagenbuchführung und Anlagenspiegel, Teil des Jahresabschlusses, erfolgt gesonderte Abrechnung. Maßgeblich für die Ermittlung des Gegenstandwertes ist die Jahresabschreibung multipliziert x 12 Monate, Gebührenrahmen 3/10 - 10/10, entsprechend dem Arbeitsaufwand.
Überwiegend werden in unserem Büro die Arbeiten der Tabelle B abgerechnet inklusive 3 Bilanzen,
Jede einzelne Abrechnung erhält zusätzlich für Verwaltung- und Organisation 15 % Auslagenersatz der einzelnen Gebühr, maximal 20,-- je Angelegenheit. |
Tabelle C regelt die Abrechnung der Buchhaltungsarbeiten.
Bemessungsgrundlage bildet der Jahresumsatz, vorab der Vorjahresumsatz. Nach Ablauf des Kalenderjahres wird der Vorjahresumsatz an den tatsächlichen Jahresumsatz angepasst. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 3/10 - 12/10. Hier bilden wiederum der Umfang und der Aufwand die Bemessungsgrundlage für den Gebührenrahmen.
Durch entsprechende Vorarbeiten seitens der Mandanten z.B. Pendelordner, Sortierarbeiten, E-Commerce, Bankauszugsmanager, E-Mail-Kassenbuch, Übermittlung der Buchhaltungsdaten per E-Mail, können die Beratungskosten vermindert werden.
Auch die Berücksichtigung des entsprechenden Dienstleistungsangebotes hat wesentliche Auswirkung auf die Höhe des Buchhaltungshonorars. Das strukturierte Dienstleistungsangebot finden Sie im Anhang zu diesen Ausführungen.
Ein detailliertes Gebührenangebot bedarf einer eingehenden Besprechung.
| Überwiegend werden die Arbeiten der Tabelle C in unserem Büro Jahresumsatz mit 7/10 - 10/10 Gebührenwert abgerechnet. |
| Die Buchführungs- und Abschlussarbeiten Tabelle D für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bedürfen aufgrund Ihrer Besonderheiten einer gesonderten Vereinbarung. |
| Tabelle E regelt die Abrechnung bei Rechtsbehelfen. Nachdem diese Arbeiten stets sehr umfangreiche Ermittlungsarbeiten erfordern, erfolgt die Abrechnung entweder nach der Wertgebühr meistens jedoch nach Zeitaufwand. |
| Die Lohnabrechnung ab 2008, ein zeitaufwendiger und sich sehr oft verändernder Maßstab, wird in unserem Büro mit 15,-- je Mitarbeiter zuzüglich gesetzlicher MWSt, jede An- und Abmeldung, Krankengeldberechnung, sowie Jahres- steuerbescheinigung und Arbeitslosengeldermittlung, Ermittlung des pfändungs- freier Betrages werden ebenfalls mit 15.--je Mitarbeiter zuzüglich gesetzlicher MWSt berechnet. Aushilfslohnabrechnungen auf 400,- Basis erfolgen mit 8,-- je Mitarbeiter zuzüglich gesetzlicher MWSt. |
Zusatzleistungen
Der uneingeschränkte Telefon- und E-Mail-Support wird mit einer Monatspauschale von
25,-- angeboten. Er umfasst alle Fragen zur Finanzbuchführung. Alternativ werden Telefonbesprechungen ca. halbjährlich nach Zeitanfall je angefangene ½ Stunde mit 46,--zuzüglich MWSt berechnet.
Das Herbstgespräch wird ebenfalls angeboten nach Zeitaufwand mit 46,-- je angefangener ½ Stunde und Mitarbeiter. Es gibt Auskunft über die betriebliche Situation des Unternehmens mit Umsatz- Gewinn- und Steuervorschau.
Als Zusatzleistungen werden ausserdem vorläufige Gewinnermittlung monatlich bzw. vierteljährlich mit Vorjahresvergleichszahlen entsprechend dem Umfang ab 100 je Auswertung angeboten.
Besprechungen, wie Existenzgründung, Umgründung, Erfolgs-, Finanzierungs-, Vermögens- und Nachfolgeplanung , Testamentsvollstreckung, Mediation sind Zusatzdienstleistungen, sie unterliegen ebenfalls einer gesonderten Abrechnung.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt in unserem Büro bei Buchführung, Jahresabschluss und gewerblichen Steuererklärungen durch Lastschrift bzw. durch Einzugsermächtigung jeweils nach Fertigstellung der übertragenen Arbeiten.
Private Steuererklärungen sind nach Fertigstellung zur Zahlung fällig.
Nimmt man das Ziel Mandantenzufriedenheit ernst, gibt es gar keine andere Möglichkeit, als dass man Zufriedenheit garantiert. Der Umstand, dass der erhebliche überwiegende Mandantenstamm unserer Kanzlei weit mehr als 10 Jahre mit meinem Büro zusammenarbeitet, alle Mitarbeiter länger als 10 Jahre Bestandteil meines Büros sind, sind ein Beweis für Mandanten- und Mitarbeiterzufriedenheit.
Eine sehr umfangreiche Mandantenbefragung mit 30 verschiedenen Kriterien, Ende 2003, wurden von mehr als 60 % unserer befragten Mandanten beantwortet . Dabei wurden unserem Büro Kompetenz, Qualität und Zufriedenheit bescheinigt.
Die Qualitätsgarantie ist Grundbestandteil unserer Arbeit. Wir garantieren nicht ein bestimmtes Ergebnis, sondern wir garantieren eine bestimmte Qualität im Service. Unsere Garantie umfasst eine Rückruf- und Pünktlichkeits-, Termin- und Erledigungs- und Wiedervorlagegarantie.
Nach Abschluss eines Projektes z.B. der Erstellung eines Jahresabschlusses haben wir ein regelmässiges Feedback-System installiert um die Zufriedenheit zu hinterfragen, bei Buchhaltungsarbeiten suchen wir permanent Verbesserungen der Dienstleistung zu erfragen. Freundlichkeit, Aufmerksamkeit und Verständlichkeit sind selbstverständliche Dienstleistungsqualität.
Wir sind uns sicher, was wir tun - Wir machen das nicht zum ersten Mal - Wir tun alles für Ihre Zufriedenheit - Wir halten, was wir versprechen - Wir meinen es ernst mit dem was wir sagen.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.