Wirtschaftsmediation 

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, das die Menschen dabei unterstützt, Lösungen für ihre Streitigkeiten selbst auszuhandeln.

Ziel des Mediationsverfahrens ist, dass die Parteien im Rahmen des Mediationsverfahrens offen und fair miteinander verhandeln. Beide Parteien streben eine faire und schnelle Beilegung ihres Konfliktes an.

Mediator

Der Mediator ist zur Allparteilichkeit verpflichtet. Er gibt keinerlei rechtlichen Rat und hat auch keine andere fachlich beratende Funktion, bezogen auf die Inhalte des Konfliktes. Er hat keinerlei Entscheidungskompetenz in dem Streitfall und trägt keine Verantwortung für die Inhalte des Verfahrens und der Vereinbarung. Dies obliegt der Eigenverantwortung der Parteien.

Der Mediator informiert die Parteien in ausreichendem Masse über den Ablauf des Verfahrens. Er unterstützt die Parteien bei der Beilegung des Streitfalles durch eine geeignete Form der Gesprächsleitung und Verhandlungsführung im Rahmen des Mediationsverfahrens.

Informationspflicht der Parteien

Die Parteien legen alle Informationen, die für die Lösung des Konfliktes von Belang sind, der jeweils anderen Partei und dem Mediator ohne Einschränkung offen. Jede Partei kann jedoch bis zur Einigung im Mediationsverfahren Ergänzungen des Sachverhalts vortragen, oder weitere Unterlagen vorlegen.

Vertraulichkeit des Verfahrens

Alle im Mediationsverfahren offenbarten Informationen sind vertraulich zu behandeln. Alle am Mediationsverfahren beteiligten Personen haben gegenüber Dritten über das Mediationsverfahren, dessen Angelegenheiten und die daraus erlangten Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung des Verfahrens hinaus.

Freiwilligkeit der Teilnahme

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren und kann jederzeit von den Beteiligten beendet werden.

Die Möglichkeit zur Durchführung anderer Konfliktregelungsverfahren, wie Schieds- und Gerichtsverfahren werden durch das Mediationsverfahren nicht beeinträchtigt.

Kosten des Verfahrens

Die Kosten des Verfahrens bestehen aus dem Honorar des Mediators, seinen Auslagen (Reise- und Übernachtungskosten), sowie alle sonstigen Kosten (z. B. Sachverständige, Auskünfte etc.) je nach deren Anfall.

Das Honorar des Mediators bemisst sich nach Zeitaufwand lt. Steuerberatergebührenverordnung  € 120,00 je angefangene Stunde, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.